In den letzten Wochen und Monaten hatten wir hier in Wilnsdorf recht günstige Strompreise in der Grundversorgung bei der E.ON Energie Deutschland GmbH:
Der Arbeitspreis lag bei 30,85 ct/kWh und der Grundpreis bei 190,448 €/Jahr.
Hinweis: Alle in diesem Artikel genannten Preise sind Brutto-Preise.
Es war ein „offenes Geheimnis“, dass bei Preisanpassungen alternativer Stromanbieter häufig der Wechsel in die Grundversorgung die clevere Wahl war.
Neue Preise in der Grundversorgung ab 01.06.2023
Damit ist aber ab 1. Juni 2023 Schluss: Während der Grundpreis auf 147,608 €/Jahr gesenkt wird, steigt gleichzeitig der Arbeitspreis auf 49,445 ct/kWh.
Die folgende Auflistung der Preise für Wilnsdorf habe ich der E.ON-Website entnommen. Die Preise in anderen Städten und Gemeinden im Siegerland (Siegen, Burbach, Netphen, Neunkirchen, …) scheinen identisch zu sein:
Besser in einen Sondervertrag wechseln?
Der Wechsel in einen Sondervertrag ist bei den aufgerufenen Preisen alternativlos.
Hinweis: Als Sondervertrag gelten alle Stromverträge außerhalb der Grundversorgung.
Der Sondervertrag E.ON ÖkoStrom wird heute mit einem Arbeitspreis von 33,22 ct/kWh und einem Grundpreis von 185,20 €/Jahr bepreist. Bei entsprechendem Verbrauch bedeutet das schon mal eine ordentliche jährliche Ersparnis gegenüber der Grundversorgung. Die im Tarif enthaltene Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten ist allerdings auch recht hoch. Bei fallenden Strompreisen kann die lange Mindestvertragslaufzeit schnell zum Nachteil werden.
Mittlerweile gibt es auf dem freien Markt wieder sehr interessante Tarife. Und das mit zum Teil sehr langen Preisgarantien und gleichzeitig monatlicher Kündigungsmöglichkeit. Hier lohnt es sich auf jeden Fall wieder zu vergleichen.
Aber: Während ein Wechsel in den Sondervertrag von E.ON vermutlich einfach und geräuschlos über die Bühne geht, wird es beim Wechsel zu einem Mitbewerber schon etwas aufwendiger.
Schnell entscheiden und handeln!
Es ist zwar noch etwas Zeit, bis die Preiserhöhung wirksam wird, aber schon jetzt gilt es zu entscheiden, wie es weitergehen soll. In der Grundversorgung bleiben oder doch besser in einen Sondervertrag wechseln?
Ich habe meinen Vertrag mit E.ON gemäß § 5 Abs. 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gekündigt.
Der neue Vertrag bei einem anderen Anbieter startet dann am 01.06.2023. Die gut fünf Wochen bis dahin, sollten hoffentlich ausreichen, damit der neue Anbieter und E.ON den Wechsel reibungslos hinbekommen.